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AGB

Hotel-Weinhaus-Mayer

Vertragsschluss

Zwischen dem Gast und dem Hotel- Weinhaus Mayer kommt ein Vertrag nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen zustande, sofern das/die Zimmer, Räume, sonstige Leistungen bestellt und vom Hotel- Weinhaus Mayer mündlich oder schriftlich zugesagt wurden.

Wird für eine Reservierung vom Hotel- Weinhaus Mayer eine Anzahlung oder Vorauszahlung erbeten und diese nicht fristgerecht innerhalb der vereinbarten Frist gezahlt, so ist die Reservierungszusage gegenstandslos.

Ist der Besteller Vollkaufmann und handelt dieser für von ihm angemeldete Gäste/Teilnehmer, so hat er für die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten ein zu stehen.

Weicht die Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so wird der Inhalt der Reservierungsbestätigung Vertragsinhalt, sofern der Gast nicht unverzüglich widersprochen hat, spätestens mit der Annahme der Leistungen.

An- und Abreise

Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der Zimmerbezug (Check-in-time) ab 15:00 Uhr des Anreisetages möglich. Die Zimmerrückgabe (Check-out-time) muss bis 11:00 Uhr des Abreisetages erfolgen.

Bei einer vorgesehenen Abreise nach 11:00 Uhr soll der Gast dies dem Empfang mitteilen. Sofern das Hotel- Weinhaus Mayer dem zustimmt, ist bei Abreise bis 18:00 Uhr der halbe Zimmerpreis und bei Abreise nach 18:00 Uhr der volle Zimmerpreis zu zahlen.

Die Anreise bei reservierten Zimmern muss bis spätestens 18:00 Uhr erfolgen. Geschieht dies nicht, kann das Hotel- Weinhaus Mayer über die Zimmer anderweitig verfügen. Ausgenommen hiervon sind: Reservierungen, die vorausbezahlt oder für die ein Voucher erstellt oder vorab angekündigte Spätanreise nach 18 Uhr.

Leistungen

Der vertragliche Leistungsumfang des Hotels ergibt sich aus den Angaben im Hausprospekt, den Internetseiten oder den getroffenen Vereinbarungen.

Liegt der Vereinbarung eine Vollpension des Gastes zugrunde und erhält der Gast am ersten Tag ein Mittagessen, so endet die Leistung des Hotels mit dem Frühstück am Abreisetag, andernfalls mit dem Mittagessen. Halbpension umfasst grundsätzlich Frühstück und Abendessen, auf Wunsch auch Frühstück und Mittagessen.

Nimmt der Gast, gleich aus welchen Gründen, eine der Mahlzeiten nicht in Anspruch, so steht ihm weder ein Anspruch auf Rückvergütung, auch nicht anteilig, noch auf Minderung zu.

Die im Prospekt oder sonstigen Listen angegebenen Preise enthalten das Bedienungsgeld und die derzeit geltende Mehrwertsteuer. Ändert sich während der Vertragsdauer der geltende Mehrwertsteuersatz, ist das Hotel- Weinhaus Mayer berechtigt, die Preise dem neuen Mehrwertsteuersatz anzupassen.

Zahlung

Vorbehaltlich gesonderter Absprachen ist das Entgelt bei Reservierungen bei Abreise des Gastes fällig.

Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als 3 Tagen kann das Hotel- Weinhaus Mayer eine Zwischenrechnung erstellen.

Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann das Hotel die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Geltendmachung weiterer Schäden, insbesondere den Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt dem Hotel- Weinhaus Mayer vorbehalten.

Bricht der Gast seinen Aufenthalt vorzeitig ab, so bleibt er gleichwohl zur Zahlung der restlichen Vergütung verpflichtet, es sei denn, er weist nach, dass das Hotel- Weinhaus Mayer eine angemessene Weitervermietung unterlassen hat.

Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen des Gastes ist Zell/Mosel. Dies gilt auch, wenn dem Gast die Zahlung kreditiert wurde. Zahlungen von Kreditkartenunternehmen, Schecks oder Wechsel erfolgen lediglich erfüllungshalber.

Stornierungen

Stornierungen einer getroffenen Reservierung sind wie folgt möglich:

Hotelzimmer und Arrangements: Eine Stornierung ist bis zum 28. Tag vor der Anreise kostenlos möglich. Wir berechnen lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 10,-€.Bei Stornierungen nach dem 28. Tag vor der Anreise oder im Falle des Ausbleibens des Gastes, wird  80% des Logisbedarfes für den gebuchten Zeitraum berechnet.

Haftung

Der Gast oder der Veranstalter haften dem Hotel- Weinhaus Mayer ohne Verschuldensnachweis für die von ihm oder ihren Gästen verursachten Schäden.

Das Hotel- Weinhaus Mayer haftet dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung im Falle eines Streiks oder infolge höherer Gewalt insbesondere Hochwasser unmöglich wird. Das Hotel- Weinhaus Mayer bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.

Das Hotel- Weinhaus Mayer haftet gegenüber dem Gast nach den Bestimmungen der §§ 701 f BGB (bis zum 100-fachen des Zimmerpreises, maximal 3.500,00 Euro); für Geld und Wertsachen jedoch nicht, es sei denn, dem Hotel- Weinhaus Mayer oder sein Personal trifft ein Verschulden, oder die Wertgegenstände bzw. das Geld wurden dem Hotel- Weinhaus Mayer gegen Erteilung einer Quittung zur Aufbewahrung gegeben.

Im Falle von Veranstaltungen obliegt es dem Vertragspartner, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung des Hotel- Weinhaus Mayer wird ausgeschlossen.

Kündigung

Benutzt der Gast die ihm überlassenen Räume zu einem anderen als vereinbarten Zweck, so steht dem Hotel- Weinhaus Mayer ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

Hat das Hotel- Weinhaus Mayer begründeten Anlass zu der Annahme, dass eine Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste gefährdet, sowie im Falle der höheren Gewalt oder innerer Unruhen kann das Hotel- Weinhaus Mayer das Vertragsverhältnis ebenfalls fristlos kündigen.

Gutscheine

Gutscheine sind einlösbar, sobald die entsprechende Zahlung eingegangen ist. Der Originalgutschein ist vor Inanspruchnahme der Leistung durch das Hotel- Weinhaus Mayer vorzulegen.

Sonstiges

Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotel- Weinhaus Mayer und gegen Berechnung eines Zuschlages mitgebracht werden. In öffentlichen Räumen, insbesondere Frühstücksraum, dürfen Tiere nicht mitgenommen werden.

Weckaufträge, Auskünfte, Post und Warensendungen erfolgen unverbindlich. Ansprüche, gleich welcher Art hieraus, kann der Gast nicht herleiten. Fundsachen (liegen gebliebene Sachen) werden nur auf Anfrage gegen Kostenerstattung nachgesandt. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate.

Bei unentgeltlicher Beförderung des Gastes durch das Hotel- Weinhaus Mayer ist die Haftung nach Maßgabe der Kfz-Versicherung für Personen- und Sachschäden begrenzt.

Bei Veranstaltungen ist das Mitbringen von Speisen und Getränken grundsätzlich ausgeschlossen. Die Dekoration der Veranstaltungsräume bedarf einer besonderen Vereinbarung, sofern es sich nicht lediglich um den üblichen Tischschmuck handelt.

Bei Anmeldung von mehreren Personen, von Gruppen, Reise-, Seminar- und Konferenzveranstaltungen sind dem  Hotel- Weinhaus Mayer bis 3 Tage vor Ankunft bzw. Veranstaltungsbeginn die Anzahl und ggf. Teilnehmernamenslisten mitzuteilen. Politische Veranstaltungen sind bei der Anmeldung deutlich zu kennzeichnen.

Die Überlassung von Räumen und sonstigen Flächen erfolgt entgeltlich. Die Überlassung derselben an Dritte ist nur mit Zustimmung durch das Hotel- Weinhaus Mayer zulässig.

Allgemeines

Für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung, soweit gesetzlich zulässig, gilt der Sitz des Hotels (Zell/Mosel) als vereinbart.

Sollte eine der obigen Bestimmungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahe kommende gültige Regelung.